Zur Abstimmung im Bundesrat über die sicheren
Herkunftsländer Algerien, Marokko und Tunesien sagt Diakonie-Präsident Ulrich
Lilie:
"Das umstrittene Gesetz zur Einstufung weiterer Länder als sichere
Herkunftsstaaten geht an die Substanz des individuellen Grundrechts auf Asyl.
Für Asylsuchende aus diesen Ländern wird es massiv erschwert, in Deutschland
Asylgründe durchzusetzen. Dabei sind Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen
in Algerien, Marokko und Tunesien belegt. Zudem besteht wenig Handlungsbedarf:
Die Antragszahlen aus den drei Ländern waren stets relativ gering und sind in
den letzten Monaten auf einen Tiefststand gesunken. Wir brauchen derzeit keine
weiteren gesetzlichen Regelungen, sondern eine praxisorientierte Asylpolitik,
die die Betroffenen und die Verwaltung unterstützt und nicht überfordert."
Hintergrund: Die Zahlen algerischer Asylbewerber sind von 1.563 im Januar 2016,
über 283 Asylantragsteller im Februar, auf 225 im März gesunken. Die Anträge von
marokkanischen Asylbewerbern nahmen ebenfalls ab: Von 1.623 im Januar, über 274
im Februar, auf 245 im März. Das gleiche gilt für die Zahl der tunesischen
Asylbewerber: 170 stellten einen Antrag im Januar, im Februar waren es nur noch
62, im März belief sich die Anzahl auf 43.
Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ist umstritten. Experten sehen die
hohen Anforderungen an die Prüfung und Darlegung eines Staates als sicher, die
das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14. Mai 1996 und die
Asylverfahrensrichtlinie aufstellen, im vorliegenden Gesetzentwurf als nicht
erfüllt an.