Gerade auch dank des Hamburger Engagements haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Integration in Arbeit auf Bundesebene deutlich verbessert. Hierzu zählt insbesondere der Wegfall der Vorrangprüfung bei der Einstellung von Flüchtlingen sowie die aufenthaltsrechtliche Sicherheit von jungen Geflüchteten während einer Berufsausbildung für drei Jahre und weiterer zwei Jahre für die Jobsuche ("3+2-Regelung"). Auch auf Hamburger Ebene konnten in den letzten Monaten eine Reihe von Fortschritten erzielt werden, wie eine entsprechende Senatsmitteilung deutlich macht, mit der sich die Bürgerschaft heute befasst (siehe Anlage). So wurde mit Blick auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt bereits im Oktober 2015 das Programm "W.I.R." (Work and Integration for Refugees) gestartet und weiter ausgebaut. Mit dem Hamburger Förderprogramm "Deutschkurse für Flüchtlinge" und der Unterstützung des breiten ehrenamtlichen Engagements bei der Sprachvermittlung wurde Erhebliches geleistet – auch um auf die nach wie vor bestehenden Defizite im Angebot des Bundes zu reagieren.
Dazu Jens Schwieger, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Die Integration in Arbeit und Ausbildung ist zusammen mit der Vermittlung der deutschen Sprache der Schlüsselbaustein für eine gelungene Integration der Flüchtlinge in unsere Stadtgesellschaft. Sie ermöglicht ein selbstständiges und von Sozialleistungen unabhängiges Leben. Mit dem W.I.R.-Programm hat der Senat sehr frühzeitig die Weichen richtig gestellt. Zusammen mit den Anstrengungen beim Spracherwerb ist Hamburg auf einem guten Weg, damit aus den Flüchtlingen von heute, die Fachkräfte von übermorgen werden können. Dabei ist klar: Kurzfristige Erfolge wird es nicht geben. Spracherwerb und sinnvolle Qualifizierung zahlen sich aber am Ende aus. Insofern wäre es auch ein richtiger und notwendiger Schritt, wenn der Bund die Integrationskurse auch für all jene Flüchtlinge öffnet, die tatsächlich eine Bleibeperspektive haben."
Hintergrund:
Seit dem Start von "W.I.R." im Oktober 2015 sind bis Ende August 2016 insgesamt 3.518 Kundinnen und Kunden aufgenommen und 2.417 Lebenslagenberatungen (d.h. Abklärung sozialer Schwierigkeiten, Erkrankungen, Problemstellungen) sowie 4.178 berufsbezogene Beratungen durchgeführt worden. Jeder zweite Geflüchtete bringt beruflich verwertbare Kompetenzen mit. Rund 20 Prozent der Geflüchteten verfügen über formale Qualifikationen, rund 30 Prozent bringen non-formale Qualifikationen mit. Diese Kompetenzen festzustellen und einen Integrationsweg zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung zu entwickeln, ist eine der wesentlichen Aufgaben von W.I.R. Das Hamburger Programm "Deutschkurse für Flüchtlinge" finanziert aus Landesmitteln die Teilnahme an Integrationskursen. Voraussetzung für die Teilnahme ist zwar auch hier eine gute Bleibeperspektive, die aber – anders als beim Bund – nicht an ein bestimmtes Herkunftsland, sondern an die individuelle Perspektive geknüpft ist. Hiervon wird regelhaft ausgegangen, wenn eine Aufenthaltsgestattung mit einer Frist von wenigstens sechs Monaten vorliegt. Im Jahr 2016 stellt die Sozialbehörde rund 2 Millionen Euro für diese zusätzlichen Platzkapazitäten zur Verfügung.