(LPP) Zur steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es eine Initiative mehrerer Bundestagsabgeordneten, u.a. vom Landesvorsitzenden der CDU Hamburg und Hamburger Abgeordneten aus Altona Marcus Weinberg MdB sowie des Wandsbeker Abgeordneten Jürgen Klimke MdB.
Zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1397/09) zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag äußern die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Nadine Schön, Jan-Marco Luczak, Dr. Stefan Kaufmann, Sabine Weiss, Jens Spahn, Olav Gutting, Frank Heinrich, Matthias Zimmer, Marcus Weinberg, Jürgen Klimke:
„Wir sprechen uns dafür aus, nun endlich auch die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften als unsere eigene politische Entscheidung umzusetzen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen wie jüngst im Urteil zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag. Die finanzielle Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften ist unserer Ansicht nach die Kehrseite der gleichen wechselseitigen Verantwortung, auf die der Staat die Lebenspartner in Anspruch nimmt. Wir wollen anerkennen, dass sich Lebenspartner mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rahmen für eine auf Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete Beziehung gegeben haben. Wir haben uns im Koalitionsvertrag zur Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verpflichtet. Lebenspartner wie Ehegatten tragen die gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander, insofern ist das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent.
Wir werden dieses Anliegen nach der Sommerpause in der Unionsfraktion zur Sprache bringen."
Ergänzend dazu erklärt Marcus Weinberg MdB:
„Die steuerliche Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaft muss überarbeitet werden. Wenn das Gehalt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der möglichen Berechnung von ALG 2 berücksichtigt wird, so muss auch im Umkehrschluss für dieses Gehalt steuerliche Anerkennung gelten. Wir in Hamburg haben uns in den vergangenen Jahren eingesetzt, die Situation der eingetragenen Lebenspartnerschaften zu stärken. Die Lebenspartnerschaft im Beamtenrecht haben wir der Ehe bereits vor Jahren gleichgestellt. Initiativen zur Überarbeitung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden vom damaligen CDU-Senat in den Bundesrat eingebracht. In den Leitlinien der CDU Hamburg fordern wir, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht anerkannt werden soll. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag einen Vorstoß wagen. Es liegt in unserer Verantwortung, moderne Antworten auf die aktuellen Herausforderungen zu finden. Und ich bin der festen Überzeug, dass die Zeit dafür reif ist, endlich eine steuerliche Gleichstellung herzuführen.“
CDU Hamburg
Leinpfad 74
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