Ehemalige Heimkinder: Frist für Antrag auf Entschädigung endet
Noch bis zum 31. Dezember 2014 können ehemalige Heimkinder, die in den Nachkriegsjahrzehnten in Heimen in Hessen oder den anderen alten Bundesländern untergebracht gewesen sind und Erniedrigungen, Misshandlungen oder Missbrauch ausgesetzt waren, einen Antrag auf Entschädigung stellen. Dazu erklärt Marjana Schott, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Wir fordern alle Betroffenen auf, von ihrem Recht auf Entschädigung Gebrauch zu machen. Dafür haben Bund, Länder und Kirchen gemeinsam den Fonds ‚Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975‘ eingerichtet. Um eine Entschädigung zu erhalten, ist es notwendig, sich bis zum 31. Dezember 2014 an die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen zu wenden und dort einen Antrag zu stellen. Nur wer bis Ende des Jahres einen Entschädigungsantrag stellt, kann noch berücksichtigt werden.
Es ist nur eine materielle Wiedergutmachung für hundertausende Kinder und Jugendliche, die in West- und Ostdeutschland in dieser Zeit in Heimen oder Psychiatrien lebten und oftmals leiden mussten. Diese Entschädigungsleistung soll die Folgen, unter denen Betroffene noch heute leiden, abmildern. Die seelischen und körperlichen Schäden sind damit nicht auszugleichen.“
Leider hätten nach Angaben von Expertinnen und Experten nur wenige der Betroffenen im Westen bisher einen Antrag auf Entschädigung gestellt. DIE LINKE hatte das hessische Sozialministerium gebeten, in einer öffentlichen Kampagne auf den Fonds hinzuweisen. Leider sei dazu zu wenig von Seiten des Landes passiert. Deshalb werde DIE LINKE die Landesregierung auffordern, den Fonds zu entfristen und auch über das Jahr 2014 hinaus noch Anträge entgegen zu nehmen.
Schott: „Es gibt gute Gründe, warum jemand noch keinen Antrag gestellt hat. Viele kennen die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des Fonds nicht, andere wagen es erst nach langer Zeit überhaupt einen Verein oder eine Anlauf- und Beratungsstelle aufzusuchen. Es kann nicht sein, dass jemand, der oder die erst 2015 einen Antrag stellen will, einfach leer ausgehen wird.“
Hinweis:
Anträge auf Leistungen aus dem Fonds können von Betroffenen, die in Hessen wohnen, bis zum 31. Dezember an die örtlichen Versorgungsämter gestellt werden. Für die Anmeldung genügt ein formloses Schreiben mit Namen und Kontaktdaten per E-Mail, Postkarte oder Brief. Man kann sich dort auch telefonisch oder persönlich registrieren lassen:
Versorgungsamt Kassel ist zuständig für die Stadt Kassel und Landkreise Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner Kreis, Tel: 0561 / 2099-219
Versorgungsamt Fulda ist zuständig für die Stadt Fulda und die Landkreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Main Kinzig, Tel: (0661 / 6207-312
Versorgungsamt Gießen ist zuständig für die Stadt Gießen und Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill, Vogelsberg, Wetterau, Tel: 0641 / 7936-312 oder 350
Versorgungsamt Frankfurt ist zuständig für die Stadt Frankfurt und Landkreise Offenbach, Hochtaunus,
Tel: 069 / 1567-225 oder 564
Versorgungsamt Wiesbaden ist zuständig für die Stadt Wiesbaden und Landkreise Limburg-Weilburg, Main-Taunus, Rheingau-Taunus, Tel: 0611 / 7157-4150 oder 4201
Versorgungsamt Darmstadt ist zuständig für die Stadt Darmstadt und Landkreise Bergstraße; Groß-Gerau, Odenwaldkreis, Darmstadt-Dieburg, Tel: 06151 / 738-204 oder 156
oder kostenfrei unter der bundesweit geschalteten Telefonnummer 0800/1004900
Mo, Mi: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Di, Fr: 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr, So: 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr). Diese Informationen sind auch über das Internet abrufbar:
http://www.fonds-heimerziehung.de/beratungssuche/beratungssuche.html
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