Antrag
der Fraktion DIE LINKE
betreffend afghanischen Flüchtlingen dauerhaften Aufenthalt ermöglichen - Hessen
muss vorhandene rechtliche Spielräume ausschöpfen!
D e r L a n d t a g w o l l e b e s c h l i e ß e n :
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, durch ermessensleitende Hinweise an die hessi-
schen Ausländerbehörden sicherzustellen, dass vorhandene aufenthaltsrechtliche Spielräume im
Interesse der Betroffenen genutzt werden und von Abschiebung bedrohte afghanische Flüchtlin-
ge einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten können.
Begründung:
Trotz der sich verschärfenden Sicherheitslage will die hessische Landesregierung weiter nach
Afghanistan abschieben. Zunehmend sind auch Schülerinnen und Schüler von Abschiebungen
nach Afghanistan bedroht, wie der aktuelle Fall von drei Jugendlichen der Offenbacher August-
Bebel-Schule verdeutlicht, deren Asylantrag abgelehnt wurde.
Die hessische Landesregierung verteidigt ihre Abschiebepraxis mit der Lageeinschätzung des
Auswärtigen Amtes und behauptet, aus bundesrechtlichen Gründen zu keiner anderen Handhabe
befugt zu sein. Zugleich werden Flüchtlingshelfer kriminalisiert, die im Wege des Kirchen-
bzw. Bürgerasyls die Abschiebung von Betroffenen verhindern wollen.
Tatsächlich bietet das Aufenthaltsgesetz bei entsprechender Anwendung auch auf Landesebene
Möglichkeiten, Abschiebungen zu verhindern und Flüchtlingen einen sichereren Aufenthaltssta-
tus zu gewähren.
So ermöglichte die bis 2016 in Hamburg bestehende "Senatorenregelung" etwa, dass rund 1.600
ausreisepflichtige Afghaninnen und Afghanen eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des § 25
Abs. 5 AufenthG, also aus humanitären Gründen, erlangen konnten. Von einer ähnlichen
Dienstanweisung in Bremen profitierten im Dezember 2016 89 Personen. Bei Jugendlichen in
Schul- oder Ausbildungsverhältnissen bestehen weitere Ermessensspielräume, die im Interesse
der Betroffenen und im Sinne einer humanitären Asylpolitik genutzt werden sollten.
Wiesbaden, 22. August 2017
Die Fraktionsvorsitzende:
Wissler