Der Landtag hat sich heute mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des hessischen Mobilitätsfördergesetz befasst. Das Mobilitätsfördergesetz des Landes dient der Förderung von Projekten der kommunalen Verkehrsinfrastruktur und wird ab 2020 mit rund 100 Millionen Euro Landesgeld hinterlegt. CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Demokraten beschlossen gemeinsam einen Gesetzentwurf, der die Förderung von Seilbahnen im Rahmen des Mobilitätsfördergesetzes ausdrücklich absichert. Im Rahmen der Debatte erklärte der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Markus Meysner, dazu:
„Mit dem Mobilitätsfördergesetz leisten wir bereits heute einen wichtigen Beitrag, um die Infrastruktur in den hessischen Städten und Gemeinden zu stärken und auszubauen. Dabei nehmen wir viel Geld in die Hand, um den Übergang von der Bundes- zur Landesförderung 2019/20 reibungslos zu gestalten. Wir setzen ab dem kommenden Jahr 100 Millionen Euro eigene Landesmittel ein, um auch auf kommunaler Ebene Planungs- und Finanzierungssicherheit sowie Mobilität in der Fläche gewährleisten zu können.
Die Errichtung von Seilbahnen in verdichteten städtischen Gebieten wird an verschiedenen Orten als Möglichkeit diskutiert, das vorhandene Verkehrssystem, insbesondere im Bereich des ÖPNV, gezielt für einzelne Verbindungen zu entlasten. Für Seilbahnen sprechen dabei z. B. der geringe Platzbedarf für den Transportweg oder die hohe Leistungsfähigkeit im Punkt-zu-Punkt-Verkehr auf kürzeren Distanzen. Letztlich müssen Aufwand und Nutzen jedoch anhand konkreter Vorschläge vertieft überprüft werden und in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass der RMV erste Machbarkeitsstudien in Auftrag geben möchte. Danach können wir genauer beurteilen, wo und in welcher Form ein solches Transportsystem jenseits der lediglich touristischen Nutzung überhaupt Sinn ergibt.
Die Nachfrage nach Bussen und Bahnen im ÖPNV steigt seit geraumer Zeit. Daher ist es richtig, dass beispielsweise der Bau und Ausbau von Haltestellen, Verkehrsstationen und Mobilitätsstationen wie auch die Beschaffung alternativ betriebener Busse unterstützt werden können. Mit der aktuellen Ergänzung des Mobilitätsfördergesetzes, die wir als Ergebnis der Anhörung gerne mittragen, schaffen wir auch für die Förderung von Seilbahnen rechtssicherheit.“