Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum EU-Asylrecht erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende: "Der EuGH hat heute bestätigt, dass Deutschland im Sommer 2015 rechtmäßig von seinem Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-Verordnung Gebrauch gemacht hat. Die Tatsache, dass sie damals rechtmäßig gehandelt hat, ist aber keine Rechtfertigung dafür, dass die Bundesregierung seit dem…