Zu den jüngst übergebenen mehr als 2000 Unterschriften von Pflegekräften für die Befreiung aller Altenpflegeschülerinnen und -schüler vom Schulgeld erklärt die pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karen Stramm:
„Meine Fraktion fordert seit 2012 u.a. mit drei Anträgen im Landtag (Drs. 6/1033, 6/2246, 6/2748), dass die Landesregierung die schreiende Ungerechtigkeit in der Altenpflegeausbildung in M-V beseitigt.
Während in neun Bundesländern alle Altenpflegeschülerinnen und -schüler von der Zahlung eines Schulgeldes befreit sind, gilt das in M-V nur für diejenigen, die an den gerade mal drei staatlichen Schulenausgebildet werden. Wer an einer nichtstaatlichen Schule lernt, muss für die gleiche Ausbildung zur examinierten Fachkraft zwischen 2000 und 6000 Euro Schulgeld bezahlen.
Wir plädieren schon lange für die Beseitigung dieser Diskriminierung und haben der Landesregierung auch Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Das wurde von den Abgeordneten der SPD- und CDU-Fraktion stets abgelehnt. Wie so oft verwiesen sie auf eine kommende Regelung im Pflegeberufsgesetz des Bundes. Und wie so oft entpuppt sich dieser Verweis als Ausrede, da dieses Gesetz sehr spät oder gar nicht mehr kommen wird.
Wenn SPD und CDU die Pflege im Land tatsächlich attraktiver machen wollen, sollten sie endlich ihre Verweigerungshaltung aufgeben und die Altenpflegeschülerinnen und -schüler der privaten Ausbildungseinrichtungen vom Schulgeld befreien. Dies ist auch vor dem Hintergrund des sich anbahnenden Pflegenotstands dringend erforderlich.“