Zum gestrigen Beschluss der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro je Stunde anzuheben, erklären der Vorsitzende der Linksfraktion, Helmut Holter, und der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
Holter: „Mit der minimalen Erhöhung bleibt der Mindestlohn ein Mangellohn. Auch 34 Cent mehr können nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich viele Beschäftigte nicht das Mindeste im Leben leisten können. Ein Mindestlohn in dieser Höhe schützt auch nicht vor Altersarmut. Das hat selbst die CDU- geführte Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag einräumen müssen. Demnach ist ein Mindestlohn von 11,68 Euro erforderlich, damit die Menschen nach 45 Jahren Vollzeitarbeit nicht zum Sozialamt müssen. Dass viele Menschen im Alter nach wie vor darauf angewiesen sind, ist eine unerträgliche Ungerechtigkeit. Wenn der Mindestlohn tatsächlich vor Altersarmut schützen soll, dann ist eine Anhebung auf 10 Euro und möglichst zeitnah auf 12 Euro notwendig.“
Foerster: „Es ist maßgeblich dem jahrelangen gemeinsamen Kampf von Gewerkschaften und Linken geschuldet, dass es heute überhaupt eine Diskussion über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gibt. Die Arbeitgeberlobby inCDU und CSU hat ihn dagegen lange blockiert und zeichnet maßgeblich dafür verantwortlich, dass er nicht flächendeckend, sondern mit Ausnahmen und Übergangsbestimmungen eingeführt wurde. Insofern brauchen wir keine Belehrungen vom arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU Landtagsfraktion, Torsten Renz. Meine Fraktion hat stets auf den Zusammenhang zwischen zu geringer Entlohnung und Altersarmut aufmerksam gemacht. Schon 2010 lag die Niedriglohnschwelle bei 10,36 Euro. Deshalb haben wir zu Beginn der Wahlperiode auch die Volksinitiative für einen Mindestlohn von 10 Euro unterstützt. Mit einem Überbietungswettbewerb hat dies nichts zu tun. Es geht darum, dass diejenigen, die Vollzeit arbeiten von ihrer Hände Arbeit leben können. Dass in M-V nach Angaben des DGB Nord 146 000 Menschen vom Mindestlohn profitieren, zeigt doch, wie niedrig das Lohnniveau nach wie vor ist. Deshalb kann die Erhöhung auch nur ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung sein, dem weitere folgen müssen. Dazu gehört die Abschaffung der Ausnahmen vom Mindestlohn ebenso wie die Stärkung der Tarifbindung im Land.“