Zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Prostituiertenschutzgesetz (Drs. 7/294, Anhang) erklärt der gleichstellungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:
„Trotz Fristverlängerung ist die Antwort der Landesregierung äußerst dürftig. Offenbar war man sich in der Landesregierung nicht einig, wer für die Ausgestaltung und Umsetzung des Gesetzes zuständig ist. Dabei soll das Prostituiertenschutzgesetz, das im September 2016 im Bundesrat beschlossen wurde, bereits zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.
Es ist symptomatisch für die Arbeit dieser Landesregierung, dass kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes noch nichts geregelt ist – obwohl Anpassungs- und Handlungsbedarf besteht, beispielsweise hinsichtlich einheitlicher Regelungen für Bescheinigungen oder dem Aufbau von Beratungsstellen.“