Zur aktuellen Diskussion um die Strafbarkeit des Schwarzfahrens erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
„An der Frage, inwieweit das Schwarzfahren in Bus oder Bahn eine Freiheitsstrafe rechtfertigt, zeigt sich deutlich wie ungerecht das System der Ersatzfreiheitsstrafen ist. Kaum jemand wird wegen Schwarzfahrens direkt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Stattdessen werden von den Gerichten regelmäßig Geldstrafen verhängt. Zur Freiheitsstrafe kommt es erst dann, wenn die Geldstrafe nicht beglichen werden kann. Dann tritt an ihre Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe. Hierbei werden Strafen für Taten, für die das entscheidende Gericht bewusst keine Freiheitsstrafe verhängt hat, im Nachhinein zu Freiheitsstrafen hochgeschraubt. Wie aus der Antwort auf meine kleine Anfrage „Offene Haftbefehle“ (Drs.: 7/1612) hervorgeht, hatten von derzeit 970 bundesweit ausgeschriebenen Haftbefehlen insgesamt 837 die Realisierung von Geld- oder Ersatzfreiheitsstrafen zum Ziel. Diese sind ungerecht, rechtspolitisch höchst bedenklich und betreffen neben dem Schwarzfahren auch andere Bagatelldelikte. Es ist stattdessen erforderlich, dass die ursprünglich verhängten Geldstrafen effektiver eingetrieben und Angebote für gemeinnützige Arbeit als Alternative weiter auszubaut werden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es gute Haftvermeidungsprojekte die mehr unterstützt und den Delinquenten frühzeitig bekannt gemacht werden müssen.“