Zur heutigen Befassung im Sozialausschuss mit einem Entschädigungsfonds für in der DDR geschiedene Frauen erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
„Nach wie vor bestehen Ungerechtigkeiten hinsichtlich der Rentenansprüche für in der DDR geschiedene Frauen. Der Ausgleich von Zeiten verringerter Arbeitszeiten in der Familienphase im DDR-Rentenrecht wurde nach der Wiedervereinigung nicht in bundesdeutsches Recht übernommen. Die Frauen erhalten damit weder Hinterbliebenenrentenoch Leistungen aus einem Versorgungsausgleich. Diese Ungerechtigkeit führt dazu, dass die Frauen trotz lebenslanger Erwerbstätigkeit und Familie oft eine Existenz an der Armutsgrenze führen. Bundesweit seien 300 000 Frauen davon betroffen.
Der bereits im Januar 2018 im Landtag Brandenburg beschlossene interfraktionelle Antrag, einen Entschädigungsfonds auf Bundesebene einzurichten, geht in die richtige Richtung und muss Konsens in allen Landtagen sein. Die bisherige Härtefallfondsregelung ist nicht geeignet, die Ungleichbehandlung betroffener Frauen aufzuheben.
Heute wurde über die Beseitigung dieser anhaltenden Ungerechtigkeit debattiert – ein Anliegen des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen und eine Forderung derKonferenz der Gleichstellungs- und Familienministerinnen und -minister. Auf Antrag verschiedener Länder, darunter auch M-V, wurde Anfang Juni beschlossen, bis 2019 ein Entschädigungsmodell auf Bundesebene zu entwickeln. Diesen Prozess werden wir unterstützen und begleiten. Der Bund muss endlich die Empfehlungen des UN-Frauenrechtsausschusses auf Ausgleich und Entschädigung umsetzen.“