Zur Ablehnung eines Gesetzentwurfs zum Wahlalter 16 erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
„Obwohl die SPD das Wahlalter 16 in ihrem Wahlprogramm hat, lehnte sie heute erneut einen entsprechenden Gesetzesvorstoß ab. Das ist Wählertäuschung! Bei der SPD sind es offenbar auch in diesem Fall zwei Paar Schuhe, was sie im Wahlkampf verspricht und sie bereit ist, inRegierungsverantwortung umzusetzen.
Dabei gibt es keine stichhaltigen Argumente, Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren von der Wahl auszuschließen. Auch in anderen Bereichen übernehmen unter 18-Jährige viel Verantwortung, so können sich etwa Jugendliche ab 16 Jahren seit fast 20 Jahren bei uns an den Kommunalwahlen beteiligen. Es ist höchste Zeit, dass sie dieses Recht auch bei den Landtagswahlen erhalten. Kommunalwahlen sind keine Wahlen von geringerer Bedeutung, keine Wahlen 2. Klasse. Deshalb muss die Ungleichbehandlung schleunigst beendet werden. Zu einem modernen Wahlrecht gehört das aktive Wahlrecht ab 16 Jahre dazu.“