„Bereits in der Sondersitzung vom 31. Januar 2019 beantragte die Fraktion DIE LINKE, die Akten zu den Vorgängen in der NORD/LB vorzulegen. Ein Viertel der Ausschussmitglieder unterstützte diese Forderung, damit ist die Landesregierung laut Verfassung verpflichtet, die Unterlagen vorzulegen.
Seit fast einem Monat erklärt die Landesregierung, dass sie prüfe. Vor dem Hintergrund, dass eine 200 Millionen Euro teure Entscheidung ansteht, die Risiken aus den Altverbindlichkeiten der Bank nicht auf dem Tisch liegen und von einer Entscheidung des Landes möglicherweise Gefahren für die Sparkassen als Mitträger ausgehen, ist das Verhalten der Landesregierung nicht hinnehmbar.
Wir haben heute die Landesregierung nochmals aufgefordert, die Akten vorzulegen. Diesbezüglich haben wir uns schriftlich an die Landtagspräsidentin gewandt. Sollte unser verfassungsrechtlich garantiertes Informationsrecht beschnitten bleiben, behalten wir uns eine Verfassungsklage vor.“