(LPP) In seiner Rede zu TOP 47 (Schlachtkapazitäten in Schleswig-Holstein) erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Der Bericht bringt es gleich mit dem ersten Satz auf den Punkt: Die Tierproduktion hat für die schleswig-holsteinische Landwirtschaft eine überragende Bedeutung. Gleichzeitig dokumentiert der Bericht, dass die Schlachtung größtenteils außerhalb des Landes stattfindet. So werden in Schleswig-Holstein beispielsweise nur noch 30 Prozent der produzierten Mastweine geschlachtet. Die übrigen 70 Prozent werden nach Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und sogar bis nach Sachsen transportiert und dort geschlachtet.
Wir haben die Landesregierung in unserem Antrag gebeten, dass sie in ihrem Bericht auch darauf eingehen möge, welche Maßnahmen und Strategien sie zum Erhalt und gegebenenfalls zur Ausweitung der Schlachtkapazitäten ergreift bzw. verfolgt. Hier ist die Antwort äußerst dünn. Es wird einzig auf ELER-Mittel verwiesen, für die sich Kleinst- und Kleinunternehmen bewerben können.
Ein klares Bekenntnis zum Erhalt und zum Ausbau von Schlachtkapazitäten bleibt uns der Bericht vollkommen schuldig. Es gibt lediglich zwei Mal einen Satz, in dem geschrieben steht, dass ein Erhalt von Schlachtkapazitäten in Schleswig-Holstein ‚wünschenswert‘ wäre.
Der Erhalt von Schachtkapazitäten ist nicht nur wünschenswert, sondern dringend geboten! Und zwar aus tierschutzfachlicher und auch aus volkswirtschaftlicher Sicht.
Ich begrüße in diesem Zusammenhang die Ankündigung von Vion, einen neuen Betrieb zu errichten. Die Voraussetzung, die Vion genannt hat, nämlich dass sich das Land als verlässlicher Wirtschaftsstandort erweisen müsse, ist nachvollziehbar. Bleibt zu wünschen, dass sich das Land auch wirklich so verhält. Unabhängig von den Ereignissen im Frühjahr im Falle des Schlachthofes in Bad Bramstedt ist unser Land mittlerweile leider meilenweit davon entfernt, wirtschaftsfreundlich zu sein. Zu viele wirtschaftsfeindliche Gesetze und Verordnungen wurden seit Amtsantritt der Albig-Regierung auf den Weg gebracht. Hinzu kommt die sträfliche Vernachlässigung der Verkehrsinfrastruktur.
Zweifellos stehen Schlachthöfe im Fokus einer kritischen Öffentlichkeit. Für die Betreiber bedeutet dies, dass sie sehr genau und transparent die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen sicherstellen müssen. Die Politik ist verantwortlich, diese Regelungen dem Stand von Wissenschaft und Forschung anzupassen und Skandalisierungen zu vermeiden. Beim Betrieb von Schlachthöfen sind strenge tierschutz- und lebensmittelrechtliche Regelungen einzuhalten. Davon dürfen keine Abstriche gemacht werden. Fehlbetäubungen müssen ausgeschlossen werden, schließlich ist jedes nicht effizient betäubte Rind ist eines zu viel. Dafür müssen die notwendigen baulichen und technischen Voraussetzungen vorhanden sein. Das Personal muss geschult sein und den Betäubungsvorgang gezielt überwachen.
Auf die Vorfälle in Bad Bramstedt will ich heute nicht groß eingehen. Wir haben dazu umfangreiche Akteneinsicht beantragt und werden darüber im zuständigen Ausschuss noch intensiv diskutieren.
Ich war aber wirklich überrascht und erschüttert, als Minister Habeck letzte Woche kleinlaut und fast nebenbei zugab, dass sein Ministerium schon früher als bisher bekannt über Mängel beim Schlachthof Bad Bramstedt informiert worden war. Das hatte der Minister bislang verschwiegen und nun, da wir auch Einsicht in Akten aus dem Jahr 2013 beantragt haben, sah sich der Minister gezwungen, sein Versäumnis bekannt zu geben und in die Offensive zu gehen, bevor die Abgeordneten die Akten einsehen. Auch darüber wird noch zu reden sein.
Das nächste Stück aus dem Trauerspiel der neuen Wege des Robert Habeck kam dann zwei Tage später. Es wurde bekannt, dass das Landwirtschaftsministerium zugestimmt hat, dass die Fleischbeschauer ihre Messer weglegen und sich auf eine Sichtkontrolle beschränken sollen. Zu Recht sind Tierärzte und Verbraucherschützer empört. Wie kann Minister Habeck so eine Aushöhlung des Verbraucherschutzes einfach billigen? Und warum weicht sein Handeln diametral von dem seines grünen Ministerkollegen aus Niedersachen ab? Und wie passt sein Handeln zu seiner vor gar nicht langer Zeit getätigten Aussage, dass es in den Schlachtbetrieben keine Rabatte beim Tierschutz oder Hygienevorschriften geben darf?
Um es zusammenzufassen: Der Landesregierung fehlt der Wille, die Landwirtschaft zu stärken. Zudem bleiben der Tier- sowie der Verbraucherschutz auf der Strecke.“
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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