(LPP) Zum heute (3. September 2012) verkündeten Urteil des Landesverfassungsgerichts zur verpflichtenden Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Das Landesverfassungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Schulgesetzänderung, dass eine verpflichtende Elternbeteiligung vorgegeben werden darf. Unabhängig von dieser rechtlichen Entscheidung ist jedoch die politische Frage, ob man den Kommunen gesetzlich diese Vorgaben machen muss und sie dadurch in ihrer Selbstverwaltungshoheit beschneidet.
Wir Liberale haben Vertrauen in die Kommunen und wollen eine politische Lösung. Die Kreise haben bereits gezeigt, dass sie verantwortungsbewusst von ihren finanzpolitischen Möglichkeiten Gebrauch machen und auf eine solide Haushaltsführung achten. Deswegen hat die FDP einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der den Kreisen freistellt, ob sie Elternbeiträge erheben wollen oder nicht.
Im Übrigen: Wer Angst vor Wettbewerb zwischen den Kommunen hat, verschließt die Augen davor, dass gerade dieser Wettbewerb eine Stärke unseres föderalen Systems ist. Wer die Elternbeteiligung landesweit einheitlich aus Kiel vorgibt, der kann auch gleich die kommunale Selbstverwaltung komplett in Frage stellen.“
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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