Die Koalitionsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben heute einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes (Drucksache 19/1965) in den Bildungsausschuss eingereicht. Im Zuge der Novellierung des Schulgesetzes soll ein Vollverschleierungsverbot für Schüler*innen eingeführt und für Lehrkräfte konkretisiert werden. Inhaltlich entspricht die Regelung bei Lehrkräften Paragraf 34 Beamtenstatusgesetz des Bundes.
Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tobias von der Heide:
„Mit diesem Gesetzentwurf werden wir zum kommenden Schuljahr Vollverschleierung an allen Schulen in Schleswig-Holstein sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte verbieten. Offene Kommunikation auch mit sichtbarer Gestik und Mimik muss für uns eine Selbstverständlichkeit sein. Vollverschleierung passt nicht in unsere Gesellschaft, das gilt gerade auch für unsere Schulen. Grundlage für diesen Entwurf ist die schulgesetzliche Regelung aus Bayern, die wir auf Schleswig-Holstein übertragen haben.“
Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau, fügt hinzu:
„Im Unterricht spielt die offene Kommunikation eine ganz zentrale Rolle. So ist sie für die Interaktion zwischen den Schüler*innen und den Lehrkräften wichtig, damit Lernen gelingt. Um diese weitestgehend störungsfrei zu ermöglichen, sind Mimik und Gestik wichtig und machen es erforderlich, dass das Gesicht unverhüllt bleibt.“
Die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Anita Klahn, ergänzt:
„Die Vollverschleierung hat als Symbol für die Unterdrückung von Frauen und Ausdruck einer politisch extremen Haltung an unseren Schulen nichts zu suchen - weder bei Lehrkräften noch bei Schülerinnen. Wir sind froh, dass wir dies nun sehr zügig in Gesetzesform bringen können, damit die Schulen eine klare rechtliche Handhabe dagegen haben.“