Die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Karola Stange, begrüßt die heutige Novellierung des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes, die einstimmig im Landtag beschlossen wurde.
„Im neuen Gesetz wurden wesentliche Vorschläge und Anregungen aus der Praxis, die im Anhörungsverfahren von den Schwangerschaftsberatungsstellen und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen eingebracht und durch die Koalitionsfraktionen in einem Änderungsantrag vorgelegt wurden, aufgegriffen“, betont die Abgeordnete.
Ausgangspunkt der Novellierung war die Anpassung des Thüringer Gesetzes an Bundesrecht mit der vertraulichen Geburt. Aufgenommen wurde, dass die weltanschauliche Vielfalt der Beratungslandschaft gesichert wird. Hinzu kommen die vollständige Förderung der Personalkosten und die mindestens 80prozentige Finanzierung der Sachkosten der Beratungsstellen. Des Weiteren findet die Sozialplanung Berücksichtigung im Gesetz.
„Rot-Grün-Grün hält auch bei diesem Thema Wort: Trägervielfalt und auskömmliche Finanzierung der Beratungsstellen sind gesichert“, sagt Karola Stange. „Aber nichtsdestotrotz gehört der unsägliche Paragraf 218 endlich abgeschafft!“